Aufgepasst, Wohnmobilbesitzer! Ab dem 1. Juli tritt in Deutschland eine neue Mautregelung in Kraft. Doch was bedeutet das für Sie und Ihr Fahrzeug? Erfahren Sie in diesem Blog-Beitrag alles Wichtige zur Mautpflicht für Wohnmobile und wie Sie sich optimal darauf vorbereiten können. Bleiben Sie informiert und verpassen Sie nicht, welche Änderungen auf Sie zukommen!

1. Diese Maut-Regeln gelten für Wohnmobile

Es gibt in Deutschland etwa 160.000 Wohnmobile, die zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen wiegen und zugelassen sind. Laut dem ADAC bleiben Wohnmobile grundsätzlich von der Maut befreit, wenn sie äußerlich eindeutig als solche erkennbar sind. Nach dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) sind auch Fahrzeuge von der Mautpflicht ausgenommen, die fest mit einer Wohneinrichtung ausgestattet sind, wie Toilette, Dusche, Betten, Kochgelegenheit und Wohnraum. Diese Regelung gilt nur für Fahrzeuge zur Personenbeförderung und nicht zum Gütertransport. Ebenso sind umgebaute Lkw mit Kofferaufbau von der Maut befreit, wenn sie die Kriterien einer festen Wohneinrichtung erfüllen.

2. Lkw- und Bus-Ausbau problematisch

Laut dem ADAC-Experten Martin Zöllner gibt es viele Fahrzeuge auf Lkw- oder Omnibus-Chassis, die äußerlich nicht sofort als Wohnmobile erkennbar sind, obwohl sie als M1 SA (Fahrzeug zur Personenbeförderung Sonderaufbau Wohnmobil) zugelassen sind. Einige Fahrzeuge haben sogar eine Lkw-Zulassung. Es ist von außen nicht ersichtlich, ob ein Wohnmobil über 3,5 Tonnen wiegt, da es auf- oder abgelastet werden kann.Wohnmobile über 3,5 Tonnen, die einen eigenen Ladebereich (z.B. Pferdeabteil oder Heckgarage) haben oder einen Transportanhänger mitführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um von der Maut befreit zu bleiben. Der Wohnbereich muss mindestens 50 Prozent der Nutzfläche betragen, und die Fahrzeuge dürfen ausschließlich für private Fahrten genutzt werden. Gemäß dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) unterliegt eine Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger, bei der die Ladefläche größer ist als die Wohnfläche, der Mautpflicht. Diese Regelung gilt auch dann, wenn das Boot rein privat transportiert wird und der Bootsanhänger leer zurückkehrt.Wenn bei einer Kombination aus Wohnmobil und Bootsanhänger die Ladefläche größer ist als die Wohnfläche, besteht laut dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) Mautpflicht. Dies gilt selbst dann, wenn das Boot zu privaten Zwecken transportiert wird und der Bootsanhänger leer zurückgebracht wird.

3. Auswirkungen der neuen Mautregelung auf Wohnmobilbesitzer

Für Wohnmobilbesitzer bringt die neue Mautregelung ab dem 1. Juli einige wichtige Änderungen mit sich. Ab diesem Datum müssen auch Wohnmobile Mautgebühren entrichten, was zu finanziellen Auswirkungen führen kann. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die genauen Bestimmungen und Kosten zu informieren, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Zudem sollten Wohnmobilbesitzer ihre Reisebudgets entsprechend anpassen und möglicherweise zusätzliche Kosten einplanen. Die neuen Regelungen könnten auch Auswirkungen auf die Reiseplanung haben, da die Mautpflicht bestimmte Routen oder Reiseziele beeinflussen könnte. Es ist daher empfehlenswert, sich gründlich vorzubereiten und eventuelle Änderungen in der Reiseplanung zu berücksichtigen, um keine unerwarteten Kosten oder Schwierigkeiten zu erleben.

4. So vermeiden Sie Maut-Ärger bei Wohnmobilen

Um mögliche Probleme mit der Maut zu umgehen, haben Halter die Möglichkeit, freiwillig ihr Fahrzeug als Wohnmobil bei Toll Collect registrieren zu lassen. Dies erleichtert laut BALM viele Unannehmlichkeiten wie Kontrollen oder Nachzahlungsaufforderungen. Alle Informationen und Formulare zur Registrierung von Wohnmobilen über 3,5 Tonnen sind im Serviceportal von Toll Collect verfügbar. Für den Antrag auf Registrierung werden eine Kopie des Fahrzeugscheins, Fotos und Skizzen des Wohnmobils sowie Angaben zu den Größenverhältnissen von Wohn- und Ladebereich und zur Nutzung des Fahrzeugs benötigt. Die Registrierung ist für höchstens zwei Jahre gültig und kann danach verlängert werden.

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