11.10.2024
Hier und da ist schon
ein wenig Schnee gefallen, aber da die Temperaturen in der Nacht jedoch schon
ordentlich nach unten gehen ist es Zeit das Wohnmobil mit mycamperhome
unterzustellen.
Viele Fragen nach den
Anforderungen stehen im Raum. Eine davon ist der Versicherungsschutz in der
ungenutzten Jahreszeit. Wie sind Wohnwagen und Wohnmobile in der Ruhephase bzw.
im Unterstellplatz versichert?
Der
Versicherungsschutz hängt davon ab, ob das Reisemobil an- oder abgemeldet ist oder
ein Saisonkennzeichen besitzt. Wir schlüsseln das mal auf:
Voller Versicherungsschutz
Das Reisemobil bleibt ganzjährig angemeldet
Die Versicherung läuft auch in der Ruhephase mit den gewohnten
Beiträgen weiter und daher hat das angemeldete Wohnmobil oder der Wohnwagen auch im
Winterquartier den vollen abgeschlossenen Versicherungsschutz.
Für viele eine Frage der Freiheit und des Gelbeutels.
Das angemeldete Reisemobil kann man dann natürlich auch aus dem Winterquartier
heraus jederzeit
nutzen, also auch eine kurze Ausfahrt im Winter genießen.
Ist das Wohnmobil ganzjährig angemeldet, darf
es am Straßenrand stehen.
Kasko Versicherungsschutz über eine Ruheversicherung
Möglichkeit 1: Das Reisemobil wird in der Ruhephase
abgemeldet
Das Fahrzeug wird flexibel zum gewünschten Datum bei
der Zulassungsstelle abgemeldet und muss bei erneuter Nutzungsaufnahme wieder
angemeldet werden
(In der abgemeldeten Zeit fasst die Ruheversicherung
je nach Versicherer bis max. 18 Monate. Danach erlischt der Versicherungsschutz
automatisch ohne weitere Kündigung.)
Möglichkeit 2: Das Reisemobil hat ein Saisonkennzeichen
Das Fahrzeug wird für einen vorher festgelegten
Zeitraum angemeldet.
Was umfasst die Ruheversicherung?
Achtung: Nicht jeder Versicherer bietet eine Ruheversicherung
an. Bitte klären Sie dies vor ab mit Ihrem Versicherer.
Wenn der Versicherer dies anbietet, geht das Fahrzeug in der Ruhephase/ Saisonkennzeichenphase automatisch in die beitragsfreie Ruheversicherung über. Damit besteht bei einer Kasko Versicherung auch weiterhin Versicherungsschutz für Haftpflicht- und Umweltschadenschäden. Ob eine Vollkaskoversicherung zur Ruheversicherung zählt, muss mit dem jeweiligen Versicherer abgeklärt werden. In diesem Falle sind dann auch Diebstahl- und Vandalismusschäden während der Standzeit abgesichert.
Folgende Rahmenbedingungen sind während der
Ruheversicherung zu beachten:
„Ein umfriedeter Abstellplatz ist ein
geschlossener Hofraum oder umzäunter freier Platz insbesondere durch eine Mauer,
Zäune oder Hecken. Diese Umgrenzung muss insgesamt den Charakter einer
einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte haben.“
- Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum bewegt werden.
Sollte eine
Hauptuntersuchung in diesem Zeitraum liegen, muss das Fahrzeug im ersten Monat
nach der Betriebspause vorgestellt werden.
Vorsicht: Bei Nichtbeachtung zahlt die
Versicherung keinerlei Schäden, also auch keine Haftpflichtschäden bei einem
evtl. Unfall.