Hier und da ist schon ein wenig Schnee gefallen, aber da die Temperaturen in der Nacht jedoch schon ordentlich nach unten gehen ist es Zeit das Wohnmobil mit mycamperhome unterzustellen.

Viele Fragen nach den Anforderungen stehen im Raum. Eine davon ist der Versicherungsschutz in der ungenutzten Jahreszeit. Wie sind Wohnwagen und Wohnmobile in der Ruhephase bzw. im Unterstellplatz versichert?

Der Versicherungsschutz hängt davon ab, ob das Reisemobil an- oder abgemeldet ist oder ein Saisonkennzeichen besitzt. Wir schlüsseln das mal auf:

Voller Versicherungsschutz

Das Reisemobil bleibt ganzjährig angemeldet

Die Versicherung läuft auch in der Ruhephase mit den gewohnten Beiträgen weiter und daher hat das angemeldete Wohnmobil oder der Wohnwagen auch im Winterquartier den vollen abgeschlossenen Versicherungsschutz.

Für viele eine Frage der Freiheit und des Gelbeutels. Das angemeldete Reisemobil kann man dann natürlich auch aus dem Winterquartier heraus jederzeit nutzen, also auch eine kurze Ausfahrt im Winter genießen.

Ist das Wohnmobil ganzjährig angemeldet, darf es am Straßenrand stehen. 

Kasko Versicherungsschutz über eine Ruheversicherung

Möglichkeit 1: Das Reisemobil wird in der Ruhephase abgemeldet

Das Fahrzeug wird flexibel zum gewünschten Datum bei der Zulassungsstelle abgemeldet und muss bei erneuter Nutzungsaufnahme wieder angemeldet werden

(In der abgemeldeten Zeit fasst die Ruheversicherung je nach Versicherer bis max. 18 Monate. Danach erlischt der Versicherungsschutz automatisch ohne weitere Kündigung.)

Möglichkeit 2: Das Reisemobil hat ein Saisonkennzeichen

Das Fahrzeug wird für einen vorher festgelegten Zeitraum angemeldet. 

Was umfasst die Ruheversicherung?

Achtung: Nicht jeder Versicherer bietet eine Ruheversicherung an. Bitte klären Sie dies vor ab mit Ihrem Versicherer.

Wenn der Versicherer dies anbietet, geht das Fahrzeug in der Ruhephase/ Saisonkennzeichenphase automatisch in die beitragsfreie Ruheversicherung über. Damit besteht bei einer Kasko Versicherung auch weiterhin Versicherungsschutz für Haftpflicht- und Umweltschadenschäden. Ob eine Vollkaskoversicherung zur Ruheversicherung zählt, muss mit dem jeweiligen Versicherer abgeklärt werden. In diesem Falle sind dann auch Diebstahl- und Vandalismusschäden während der Standzeit abgesichert.

Folgende Rahmenbedingungen sind während der Ruheversicherung zu beachten:

- Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Parkraum, sondern muss auf einem
  umfriedeten Abstellplatz abgestellt werden (bei den meisten
  Versicherungsanbietern eine Voraussetzung).

„Ein umfriedeter Abstellplatz ist ein geschlossener Hofraum oder umzäunter freier Platz insbesondere durch eine Mauer, Zäune oder Hecken. Diese Umgrenzung muss insgesamt den Charakter einer einheitlichen Sperrvorrichtung gegen das Betreten durch Unbefugte haben.“

-  Das Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Raum bewegt werden.

Sollte eine Hauptuntersuchung in diesem Zeitraum liegen, muss das Fahrzeug im ersten Monat nach der Betriebspause vorgestellt werden.

Vorsicht: Bei Nichtbeachtung zahlt die Versicherung keinerlei Schäden, also auch keine Haftpflichtschäden bei einem evtl. Unfall.

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